Der Bundesrat hat am 13. Juni 2025 beschlossen, die Nutzung fest montierter Nachtzielgeräte bei der Jagd zu erlauben. Bisher durften nur Vorsatz- oder Aufsatzgeräte verwendet werden – diese Ungleichbehandlung entfällt nun.
Warum das Ganze? Zum einen soll die Jagd sowohl effizienter als auch tierschutzgerechter ablaufen. Zum anderen spielt die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest eine zentrale Rolle.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Laser-Zielhilfen bleiben verboten, dafür dürfen zukünftig auch Infrarot-Aufheller und Taschenlampen montiert werden. Der Beschluss geht jetzt in den Bundestag.
Der Vorstand