Landesjagdverband Sachsen bittet um Meldung betroffener Mitglieder

Der Landesjagdverband Sachsen e. V. (LJVSN) hat die Vorsitzenden der Kreisjagdverbände über aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit behördlichen Überprüfungen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit informiert.

Hintergrund ist ein Erlass, der nach Angaben des Landesjagdverbandes von den Waffenbehörden angewendet wird und Überprüfungen im Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft oder Aktivitäten in der Partei Alternative für Deutschland (AfD) betrifft.

Das Präsidium des Landesjagdverbandes Sachsen betont in seinem Schreiben, dass aus seiner Sicht behördliche Verfahren stets auf einer sorgfältigen Einzelfallprüfung beruhen sollten. Eine pauschale Bewertung allein aufgrund einer Parteizugehörigkeit oder politischer Aktivitäten lehnt der Verband nach eigener Aussage ab.

Um sich einen Überblick über die tatsächliche Situation zu verschaffen und betroffene Mitglieder unterstützen zu können, bittet der Landesjagdverband die Kreisjagdverbände um Mithilfe. Insbesondere sollen Fälle gemeldet werden, in denen Jägerinnen und Jäger von waffenrechtlichen Anhörungen, Widerrufsverfahren oder behördlichen Überprüfungen betroffen sind. Entsprechende Unterlagen sollen an die Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes weitergeleitet werden.

Der Justiziar des Landesjagdverbandes steht nach Angaben des Präsidiums bereit, betroffene Mitglieder juristisch zu unterstützen. Ziel ist es, die waffenrechtlichen Interessen der Betroffenen sachlich, neutral und auf Grundlage der geltenden Rechtslage zu vertreten.

Der Landesjagdverband bittet seine Mitgliedsverbände, das Thema mit hoher Priorität zu behandeln. Nach Einschätzung des Präsidiums kann nur durch die Erfassung konkreter Fälle das tatsächliche Ausmaß der behördlichen Maßnahmen beurteilt und gegebenenfalls weiterer Handlungsbedarf erkannt werden.

Für Rückfragen stehen die Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes sowie Präsident Polo Palmen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Der Vorstand