Information des Landesjagdverbandes Sachsen zu waffenrechtlichen Überprüfungen

Der Landesjagdverband Sachsen e. V. (LJVSN) hat die Kreisjagdverbände über ein aktuelles Thema informiert, das zahlreiche Jägerinnen und Jäger beschäftigen könnte.

Nach Angaben des Landesjagdverbandes werden durch die Waffenbehörden derzeit Überprüfungen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit im Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft oder Aktivitäten in der Partei Alternative für Deutschland (AfD) durchgeführt. Der Verband weist darauf hin, dass nach seiner Kenntnis bereits die Teilnahme an Veranstaltungen Anlass für behördliche Prüfungen sein könne.

Das Präsidium des Landesjagdverbandes Sachsen betont ausdrücklich, dass aus seiner Sicht eine pauschale Bewertung allein aufgrund einer Parteizugehörigkeit nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar sei. Vielmehr müsse jedes behördliche Verfahren auf einer sorgfältigen und rechtssicheren Einzelfallprüfung beruhen.

Um einen Überblick über die tatsächliche Situation in Sachsen zu erhalten, bittet der Landesjagdverband die Kreisjagdverbände, bekannt gewordene Fälle zu erfassen und an die Hauptgeschäftsstelle weiterzuleiten. Dabei geht es insbesondere um waffenrechtliche Anhörungen, Widerrufsverfahren oder sonstige behördliche Überprüfungen, die im Zusammenhang mit dem genannten Erlass stehen.

Betroffenen Mitgliedern bietet der Justiziar des Landesjagdverbandes Sachsen nach Angaben des Präsidiums juristische Unterstützung an. Ziel ist es, die Interessen der betroffenen Jägerinnen und Jäger im Rahmen der geltenden Rechtslage sachlich, neutral und überparteilich zu vertreten.

Der Landesjagdverband bittet alle Kreisjagdverbände, das Thema aufmerksam zu begleiten und bekannte Fälle zeitnah zu melden. Nach Auffassung des Verbandes kann nur durch die landesweite Erfassung konkreter Sachverhalte das tatsächliche Ausmaß der behördlichen Maßnahmen bewertet und gegebenenfalls angemessen darauf reagiert werden.

Sobald weitere Informationen oder Ergebnisse aus den Gesprächen mit den zuständigen Behörden vorliegen, werden wir unsere Mitglieder an dieser Stelle informieren.