
Einladung Jägertag 2025
Hier die Einladung zum Download als PDF -File: Einladung Jägertag 2025
Der Vorstand

Einladung Jägertag 2025
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Der Vorstand
Werte Waidgenossinnen und -genossen,
die Afrikanische Schweinepest (ASP) wurde in Sachsen erneut nachgewiesen. Die Krankheit, die ausschließlich Schweine betrifft, stellt eine erhebliche Bedrohung für Wild- und Hausschweinbestände dar. Für den Menschen ist ASP ungefährlich, jedoch hat ein Ausbruch schwerwiegende Folgen für die Tierhaltung und die Landwirtschaft.
Nach aktuellen Informationen wurde der ASP-Fall im Rahmen der routinemäßigen Überwachung festgestellt. Die zuständigen Behörden haben umgehend Maßnahmen zur Eindämmung ergriffen. Dazu gehören die Errichtung von Schutzzonen sowie verstärkte Kontroll- und Präventionsmaßnahmen.
Der Landesjagdverband Sachsen appelliert an alle Jägerinnen und Jäger, wachsam zu bleiben und jedes auffällige Tier sofort zu melden. Die intensive Bejagung von Schwarzwild bleibt ein zentraler Baustein im Kampf gegen die ASP. Gleichzeitig wird auf die Einhaltung von Hygienevorschriften im jagdlichen Umfeld hingewiesen, um eine weitere Verbreitung zu verhindern.
Für aktuelle Informationen und Handlungsempfehlungen besuchen Sie bitte regelmäßig die Webseite des Landesjagdverbandes Sachsen.
Siehe dazu auch folgende LINKS:
https://ljv-sachsen.de/allgemeine-themen/asp-positiv-bestaetigt/
https://www.pirsch.de/news/tierseuche-ausgebrochen-neuer-asp-fall-sachsen-40612
Der Vorstand
Soll der Text formeller, kürzer oder werblicher formuliert werden? 😊
Sehr geehrte Weidgenossinnen und Weidgenossen,
folgende Termine haben wir auf der Vorstandssitzung vom 28.01.2025 festgelegt.:
Waidmannsheil
Der Vorstand
im Anhang erhalten Sie Hinweise der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. zur Demo am 31.01.2025.
Wir dürfen Sie bitten, diese an Ihre Mitglieder weiterzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil.
Hier die Links zu den Informationen:
Martin Wißmann
Geschäftsführer
Am 22. März 2025 findet der nächste Jägertag in Schweta statt.
Veranstaltungsdetails:
Weitere Informationen folgen in Kürze.
Der Vorstand
die geplante Verschärfung des Waffenrechts, wie sie in der Bundestags-Drucksache 20/12805 vorgesehen ist, stößt in Jagdkreisen auf erheblichen Widerstand. Der Gesetzentwurf, der unter anderem Änderungen im Waffengesetz vorsieht, bedroht die traditionsreiche Jagdkultur in Deutschland und schränkt die Rechte verantwortungsvoller Jäger unverhältnismäßig ein.
**Überregulierung von Springmessern**: Der Entwurf sieht ein generelles Verbot von Springmessern vor, unabhängig von der Klingenlänge[1]. Dies ist für Jäger besonders problematisch, da diese Messer im jagdlichen Alltag oft unverzichtbar sind. Die vorgesehenen Ausnahmen für “berechtigte Interessen” sind zu vage und schaffen Rechtsunsicherheit.
**Verschärfte Waffenverbote**: Die geplanten Änderungen zu Widerruf, Rücknahme und vorläufiger Sicherstellung von Waffen in §§ 45 und 46 WaffG gehen zu weit[1]. Sie könnten dazu führen, dass Jägern ihre Waffen vorschnell und ungerechtfertigt entzogen werden.
**Unklare Regelungen**: Die Konkretisierung der Untersagung des Besitzes und Erwerbs erlaubnisfreier Waffen durch “Regelbeispiele” schafft mehr Verwirrung als Klarheit[1]. Dies könnte zu einer willkürlichen Auslegung des Gesetzes führen.
Die vorgeschlagenen Änderungen würden die Ausübung der Jagd erheblich erschweren. Jäger, die seit Jahren verantwortungsvoll mit Waffen umgehen, sehen sich plötzlich mit überzogenen Restriktionen konfrontiert. Dies könnte nicht nur negative Auswirkungen auf die Wildbestandsregulierung haben, sondern auch das kulturelle Erbe der Jagd in Deutschland gefährden.
Der Gesetzentwurf zur Verschärfung des Waffenrechts ist in seiner jetzigen Form für die Jagdgemeinschaft inakzeptabel. Er schießt weit über das Ziel hinaus und trifft die Falschen. Statt pauschaler Verbote und Einschränkungen sollte der Fokus auf gezielte Maßnahmen gegen den Missbrauch von Waffen gelegt werden, ohne dabei die Rechte und Bedürfnisse verantwortungsvoller Waffenbesitzer wie Jäger zu beschneiden. Unser Jagdverband fordert daher eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs unter Einbeziehung der Expertise von Jagdverbänden und anderen betroffenen Gruppen.
Citations:
[1] https://dserver.bundestag.de/btd/20/128/2012805.pdf
[2] https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Stellungnahmen/Stellungnahme_Sicherheitspaket.pdf
[3] https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Stellungnahme_Parit%C3%A4tischer_Gesamtverband_Gesetzentwurf_Sicherheit_Asyl.pdf
[4] https://www.jagdverband.de/sites/default/files/2024-09/2024-09_DJV-Synopse_WaffG_Sicherheitspaket.pdf
[5] https://www.gdp.de/Bundesvorstand/Dokumente/Stellungnahmen/2024/240923%20GdP-StN%20Sicherheitspaket%20Anh%20DBT-I_final.pdf
[6] https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-verbesserung-der-inneren-sicherheit-und-des-asylsystems/315332?ctx=d&f.typ=Vorgang&f.wahlperiode=20&pos=6&rows=25&sort=basisdatum_ab&term=NOT+zusatzmerkmal%3AE+AND+vorgangstyp_notation%3A100
[7] https://bundestag.api.proxy.bund.dev/resource/blob/1019998/0b24086a40210fb0a24514477d0d6fe4/20-4-500.pdf
[8] https://www.bundesrat.de/drs.html?id=zu511-24
Liebe Waidgenossen,
immer häufiger kommen bei der Jagd Drohnen zum Einsatz, allerdings gibt es im Hinblick auf die Waidgerechtigkeit einiges zu beachten.
Deshalb hier für euch einige Informative Links zum Thema.
“Was ist erlaubt und was nicht!”
DJV positioniert sich zum Drohneneinsatz bei der Jagd | Deutscher Jagdverband
DJV-Position zum Einsatz von Drohnen bei der Jagd | Deutscher Jagdverband
Der Vorstand
Jagdverband Oschatz
Liebe Waidgenossen,
Zum 11.09.2024 wurden die ASP-Sperrzonen in Sachsen angepasst. Nordsachsen liegt seither nicht mehr in einer ASP-Sperrzone. Aus diesem Grund wurde die bisherige Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wildschweinen, Wildschweinefleisch und Wildschweinefleischerzeugnissen des Landkreises Nordsachsen zum 18.09.2024 aufgehoben.
Mit dieser Aufhebung gehen einige Änderungen für die JAB in der ehemaligen Sperrzone in den Gemeinden Arzberg, Cavertitz, Liebschützberg, Naundorf, Belgern-Schildau, Mügeln und Oschatz einher.
Unverändert bleiben folgende Vorgaben zu beachten:
Die möglichen Aufwandsentschädigungen finden Sie auf der Homepage des LRA Nordsachsen über folgenden Link:
Bitte leiten Sie diese Informationen möglichst auch an JABs weiter, die nicht in Ihren Verbänden organisiert sind.
Für weitere Fragen stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jana Bonicelli
komm. Sachgebietsleiterin

Der Vorstand

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